Der Förderverein wurde im April 2005 auf Initiative des Kirchenvorstandes der Kirchengemeinde St. Bartholomäus vor dem Hintergrund der finanziell angespannten Haushaltslage sowie den im Rahmen des Projektes „Zukunft Heute“ eingeleiteten Sparmaßnahmen des Erzbistums Köln gegründet.
Er soll dazu beitragen, die finanzielle Ausstattung der Kirchengemeinde und ihrer Einrichtungen zu verbessern, um bisherige Projekte und Aktivitäten auch in Zukunft gewährleisten zu können und neue Initiativen zu unterstützen.
Der Förderverein hat folgende Zwecke:
Förderung gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Aufgaben und Ziele im Bereich der katholischen Kirchengemeinde St. Bartholomäus in Ratingen-Hösel
und zwar insbesondere die Förderung
Der Verein bezweckt vor allem die Beschaffung von finanziellen Mitteln zur Verwirklichung der vorgenannten Zwecke.
Bei unserem Förderverein handelt es sich um einen nichtrechtsfähigen Verein im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches. Der Verein unterliegt der Aufsicht des Erzbistums Köln nach Maßgabe des Kirchenrechts.
Der gemeinnützige Förderverein ist selbstlos tätig und verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Ziele. Mitgliedsbeiträge und Spenden sind steuerlich abzugsfähig.
Mitglieder können alle juristischen oder natürlichen Personen von 0 bis 100 Jahren werden. Minderjährige bedürfen der Einwilligung ihrer gesetzlichen Vertreter.
Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt (jederzeit möglich durch schriftliche Erklärung) oder Ausschluss.
Auch Nichtgemeindemitglieder sind herzlich willkommen!
Jährlich:
Mitgliedsbeiträge werden ausschließlich per Lastschrift eingezogen.
Organe des Fördervereins sind
Die Mitgliederversammlung wählt drei Mitglieder des Vorstandes, setzt die Mitgliedsbeiträge fest, entscheidet über den Rechenschaftsbericht des Schatzmeisters und die Entlastung des Vorstandes sowie Änderungen und Ergänzungen der Satzung. Sie kann Vorschläge zur satzungsmäßigen Verwendung der Mittel unterbreiten.
Eine Mitgliederversammlung findet mindestens jährlich im 1. Halbjahr statt. Der Vorstand besteht aus 6 Mitgliedern, von denen drei Mitglieder gewählt werden. Drei weitere Mitglieder sind geborene Mitglieder (der Pfarrer, jeweils ein entsendetes Mitglied des Kirchenvorstandes und des Pfarrgemeinderates). Aus dem Kreis aller Mitglieder wählt der Vorstand einen Vorsitzenden, Stellvertreter sowie Schatzmeister. Der Vorstand entscheidet über die Verwendung der Mittel unter Berücksichtigung der Vorschläge der Mitgliederversammlung.